Gaststättengesetz (GastG) (Auszug)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418),
zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)Gaststättengesetz

§ 4 Versagungsgründe

(1) 1Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
(...)
2a. die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können, soweit diese Räume in einem Gebäude liegen, für das nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige Errichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine wesentliche Erweiterung erteilt wurde oder das, für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nach dem 1. Mai 2002 fertig gestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert wurde,
(...)

(...)

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