NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

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Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik

Vortrag von Karl Hermann Haack - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen auf der Tagung «Gleich richtig stellen» Gleichstellung für Behinderte von der Kommune bis zur UN am 26./ 27. Juli 2003 in Bremen

Es gilt das gesprochene Wort!

Foto: Karl Hermann Haack

Für die Gelegenheit, anlässlich der heutigen Tagung «Gleich richtig stellen - Gleichstellung von der Kommune bis zur UN» zu Ihnen sprechen zu können bedanke ich mich herzlich. Ich bin sicher, diese Tagung wird wie viele andere Konferenzen zum Europäischen Jahr der behinderten Menschen ein großer Erfolg.

Das mir aufgetragene Thema «Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik» sehe ich als Möglichkeit, eine Standortbestimmung von Behindertenpolitik zu versuchen.

Dabei möchte ich heute vor allem eines deutlich machen. Das Wort «Paradigmenwechsel» beschreibt einen Bruch, beschreibt die Abkehr von überkommenen Fragestellungen und Verfahrensweisen in einem bestimmten Handlungsbereich. Ich nehme für die rot-grüne Bundesregierung und auch für mich in Anspruch, dies in den vergangenen Jahren in der Behindertenpolitik geleistet zu haben. Aber es gilt auch: Paradigmenwechsel als Erklärung eines Bruchpunktes reicht weder aus, unsere Aufgabe zu beschreiben, noch Sie zu bewältigen.

Gleich richtig stellen: Auch dies ist im Kern nicht falsch, es wird aber in unserer gemeinsamen Anstrengung immer darum gehen, den politischen und gesellschaftlichen Prozess für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung voranzutreiben. Dabei erkennt man von jedem Hügel nicht nur ein liebliches Tal, sondern auch den nächsten Höhenzug, den es zu überwinden gilt.

Wo stehen wir im Jahr 2003?

Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen steht unter dem Motto «Nichts über uns ohne uns».

In der Magdeburger Erklärung vom Februar 2003 wird gefordert, die Behindertenpolitik in Deutschland unter drei Leitforderungen zu stellen:

Diese drei zentralen Botschaften ergänzen die Zielsetzungen des Europäischen Rates zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen als eigene Ziele auf nationaler Ebene und stellen damit einen Maßstab dar.

In Entsprechung dieser Leitforderungen hat die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode begonnen, eine neue Grundlage für die Integration von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Vor allem mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz) wurde der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Nicht mehr die fremdbestimmte Fürsorge, sondern die Selbstbestimmung ist das Leitmotiv dieser Gesetzeswerke, die in Zusammenarbeit mit den Organisationen behinderter Menschen, die Experten in eigener Sache sind, entstanden sind.

Diese Behindertenpolitik ist auch in dieser Legislaturperiode ein Schwerpunkt des Regierungshandelns. Dies bezieht sich sowohl auf die inhaltlichen Vorstellungen als auch auf die Art und Weise der Zusammenarbeit.

Weitere Fortschritte im Bereich der Politik für behinderte Menschen zu erzielen, ist allerdings trotz der geleisteten Vorarbeiten nicht einfacher geworden. Allerdings bieten das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen und die in diesem Rahmen stattfindenden Aktivitäten eine hervorragende Gelegenheit, auf Leistungen, Bedürfnisse und Probleme von behinderten Menschen in einer breiten Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Rund 37 Millionen Europäer, davon etwa acht Millionen Menschen in Deutschland sind Menschen mit Behinderung.

Eine Vielzahl von Themen und Bereiche wird in diesem Zusammenhang erstmals in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert. Daraus hoffe ich natürlich auch Unterstützung für unsere Kernaufgaben zu gewinnen.

Erste Kernaufgabe: Fortführung des Erreichten

Dabei stehen u.a. die Umsetzung und Fortentwicklung des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes im Mittelpunkt.

Ich will Sie an dieser Stelle nicht mit allzubekannter Kritik an den Reha-Trägern langweilen; darf jedoch darauf hinweisen, dass nach der Sommerpause mit Anhörungen und Werkstattgesprächen begonnen wird, um den Prozess der Berichterstattung zu diesem Gesetz wesentlich auch aus der Sicht der Nutzer und Betroffenen mitgestalten zu können. Nur dann, denke ich, können wir auch die richtigen und notwendigen Konsequenzen ziehen.

Ebenso wenig wie beim SGB IX ist bisher beim Gleichstellungsgesetz das Instrumentarium ausgereizt. Eine Musterzielvereinbarung, ausgearbeitet von den Fachleuten beim Deutschen Behindertenrat und im Forum behinderter Juristinnen und Juristen, liegt vor. Auch hier biete ich an, gemeinsam mit Ihnen dafür darauf hinzuwirken, dass Barrierefreiheit umfassend im Alltag der Menschen umgesetzt wird.

Dass Behinderung ist ein Thema von umfassender Bedeutung und Vielfalt ist, dessen Diskussion eine Chance für die ganze Gesellschaft ist, wird vor allem beim Gleichstellungsgesetz deutlich. Es ist ein Gesetz, das alle angeht. Das Gleichstellungsgesetz konkretisiert über seine einzelnen Formulierungen hinaus einen Auftrag an alle, Barrierefreiheit zum Normalzustand der gestalteten Umwelt und zur Richtschnur alltäglichen Denkens und Handelns zu machen. Davon werden letztendlich nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren. Barrieren schränken nicht allein den Lebensraum und den Alltag behinderter Menschen ein, sie sind oft auch Hindernisse für ältere Menschen oder für Familien mit Kindern.

Abschließende Bemerkung zur Lage auf dem Arbeitsmarkt: Im Frühjahr dieses Jahres habe ich in einer Vielzahl von Schreiben und Gesprächen, u.a. an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, appelliert, die Beschäftigung von schwerbehinderter Menschen weiterhin vordringlich zu betreiben. Eine gewisse Entspannung der Lage ist zu verzeichnen, nachdem die Bundesanstalt zugesagt hat, nicht hinter das Fördervolumen von 2002 zurückzufallen. Aber es sollte noch nicht Entwarnung gegeben werden, zumal der Umbau und die Positionierung der Bundesanstalt noch nicht abgeschlossen ist. Gemeinsam mit der Koalitionsarbeitsgruppe Behindertenpolitik beobachte ich die Entwicklung weiter.

Zweite Kernaufgabe: Ergänzung des Erreichten

Gegenwärtig bietet die Reform des Gesundheitswesens in besonderer Weise Diskussions- und Zündstoff. Die bessere Versorgung und stärkere Berücksichtigung der Belange chronisch kranker und behinderter Menschen im Gesundheitswesen ist für mich ein wesentliches Anliegen.

Deshalb hatte ich mich bereits im vergangenen Jahr darum bemüht, mit den Behindertenverbänden eine strategische Allianz zu begründen. Mit dem Eckpunktepapier für eine integrationsorientierte Gesundheitsreform aus Sicht chronisch kranker und behinderter Menschen wurde eine gemeinsame und tragfähige Grundlage geschaffen, um die Gedanken von umfassender Teilhabe und Selbstbestimmung zu einem integralen Bestandteil des SGB V werden zu lassen. Dieses Eckpunktepapier wurde von Seiten des Gesundheitsministeriums mit großem Wohlwollen aufgenommen.
Nach den Verhandlungen über die Reform mit der Opposition kann man feststellen:

  1. Mit dem heutigen Stand kann man sich nicht zufrieden geben; wobei natürlich Kompromisse gefunden werden mussten.

  2. In den nun zu erstellenden Gesetzestexten ist auszuloten, welche konkreten Folgen die Regelungen für Zuzahlungen, für Beteiligungsrechte usw. für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben würden.

  3. Das Anliegen, auch in der Gesundheitspolitik einen Paradigmenwechsel im Sinne der Verzahnung von SGB IX und SGB V zu erreichen, steht nach wie vor auf der Tagesordnung.

Neben dem Teilhabegedanke gilt es aber auch das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes umzusetzen und Regelungen zu finden, um behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen zu können.
Insofern haben meine Äußerungen, die im Juni dieses Jahres in Leipzig zu diesem Thema vorgetragen wurden, wenig an Aktualität verloren.

Gleiches gilt im Übrigen für die Reform der Sozialhilfe, die gegenwärtig ebenfalls vorbereitet wird und bei der unser Anliegen nicht nur ist, materiell-finanzielle Veränderungen zu Lasten behinderter Menschen zu verhindern, sondern dieses Instrument zu einer weiteren Stärkung von Teilhabechancen und Selbständigkeit zu nutzen, z.B. durch das persönliche Budget.

Das Gleichstellungsgesetz hat für den Bereich des öffentlichen Rechtes und die Verantwortung des Bundes einen wesentlichen Fortschritt gebracht. Was weiterhin fehlt, sind die Regelungen zur Nicht-Diskriminierung im Zivilrecht, sprich: Ein Anti-Diskriminierungsgesetz.

Auch hier muss ich feststellen: Es ist nichts leichter geworden. Das BMJ will kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Auch ob überhaupt noch etwas im Zivilrecht zu Gunsten behinderter Menschen geregelt wird, ist seitens des BMJ noch nicht entschieden.

Für mich steht außer Frage, dass es für die Fälle, in denen es zu Benachteiligungen behinderter Menschen im Privatrechtsverkehr kommt, dringend rechtlicher Regelungen bedarf. Dies betrifft etwa die Bereiche «Reisen / Beförderung», «Besuch von Veranstaltungen», «Bankgeschäfte/ Geldanlagen» und «Versicherungen», zu denen mein Arbeitsstab eine große Zahl von Fällen gesammelt und dem BMJ zugeleitet hat, um den dortigen theoriegesättigten Wissensstand durch praktische Beispiele sinnstiftend zu ergänzen.

Sicherlich, es kann juristisch argumentiert werden:
In Anbetracht mancher Probleme hat sich das BMJ entschieden, sich zunächst auf eine Minimalregelung, so wie die EU-Richtlinie zur Nicht-Diskriminierung von Rasse und ethnischer Herkunft es vorsieht, zu konzentrieren. Da in der Richtlinie andere Merkmale nicht aufgeführt sind, resultiert aus ihr auch keine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung weitergehender Regelungen. Auch ist einigen rechtlichen Bedenken des BMJ gegen ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz die Begründung nicht von vornherein abzusprechen. Zudem birgt der umfassende Ansatz ein großes politisches Konfliktpotential, da er sehr viele unterschiedliche Interessengruppen tangiert.

Es bleibt aber der bewiesene Regelungsbedarf, dessen Umsetzung ich auch weiterhin bei der Justizministerin und anderen Rechtspolitikern einfordern werde.

Neue Dimensionen

Der Paradigmenwechsel ist also noch nicht in allen Bereichen und in allen Köpfen vollzogen. Gleichzeitig sind wir durch das Erreichte aber in die Lage versetzt, neue Dinge in Angriff zu nehmen und Aktiv voranzutreiben, die vor vier Jahren noch nicht auf der Tagesordnung standen und schon gar nicht im Sinne einer aktiven Beteiligung der Bundesregierung.

Einmal möchte ich ansprechen die beginnende Arbeit an einer Konvention zu den Rechten und der Würde von Menschen mit Behinderungen auf der Ebene der Vereinten Nationen. Hier hat Deutschland in enger Zusammenarbeit von Auswärtigem Amt, BMGS und meinem Arbeitsstab einen wesentlichen Beitrag leisten können. Dieser wurde vor allem deshalb möglich, weil Frau Prof. Degener als Expertin und Mitglied der deutschen Delegation uns zur Seite stand. Frau Degener ist von Deutschland auch als Mitglied der «Working Group» für die Konvention benannt worden; wir stehen da allerdings in Konkurrenz zu anderen europäischen Ländern.

Das zweite betrifft die konkrete Ausweitung der Paradigmenwechsels in einen Prozess, der die Belange behinderter Menschen nicht nur zum Gegenstand eines Beauftragten, seines Arbeitsstabes und natürlich vieler Fachleute in den Ministerien, vornehmlich dem BMGS, macht, sondern - im Sinne einer umfassenden Zielrichtung - wenn ich «mainstreaming» so übersetzen darf - als grundlegendes Kriterium von Regierungshandeln festlegt.

Ich möchte im Laufe des kommenden Jahres versuchen, die Grundlage der letzten Jahre, die Impulse aus den vielen Gesprächen und Veranstaltungen in 2003 und die Erkenntnis, dass noch so viele Dinge verändert, geregelt, verbessert werden müssen, in einen Plan «Teilhabe» münden zu lassen. Dieser Plan kann und soll nicht nur Eckwerte gesellschaftlichen und politischen Handelns (von der Kommune bis zur UN) enthalten, sondern z.B. auch konkrete Verpflichtungen für die Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Regierungstätigkeit, quasi im Sinne einer Verträglichkeitsprüfung auf Verwirklichung von Teilhabe, die Ermöglichung von Selbstbestimmung und die Durchsetzung von Gleichstellung.

Damit bin ich wieder bei der Magdeburger Erklärung angelangt, die einen nicht leichten Auftrag knapp und präzise, aber doch umfassend formuliert.

Ich wünsche uns bei der Umsetzung viel Erfolg!


Ihr E-Mail-Kontakt an das Tagungsbüro   ottmar.miles-paul@bifos.de

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Rolf Barthel   am 26.07.03

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