NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

dpa Gespräch

Behinderte Juraprofessorin mahnt Antidiskriminierungsgesetz an

19.07.2003

Bremen (dpa/lni) - Die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes zu Gunsten behinderter Menschen hat die Bochumer Rechtswissenschaftlerin Theresia Degener angemahnt. «Das Gesetz soll vermeiden, dass Menschen ohne einen zwingenden Grund allein wegen ihrer Behinderung von der Teilnahme am Gesellschaftsleben ausgeschlossen werden», sagte Degener in einem Gespräch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Andernfalls können - wie schon geschehen - Hotelgäste die Anwesenheit behinderter Menschen als Minderung der Urlaubsfreude geltend machen und Schadenersatz verlangen.»

«Es darf niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden», betont die Juristin, die selbst ohne Hände und Arme aufgewachsen ist. Doch könnten bislang Versicherungen, Banken und andere Privatunternehmen diesen Menschen Verträge verweigern. Läden, Restaurants, Kinos, Theater und Sportveranstalter könnten behinderte Besucher abweisen. Haus- und Wohnungseigentümer brauchten sie nicht als Mieter akzeptieren, erklärte Degener. «Daher muss die Bundesregierung das Benachteiligungsverbot von Menschen wegen ihrer Behinderungen in Artikel 3 Grundgesetz mit dem Antidiskriminierungsgesetz auch im Privatrecht zur Geltung bringen.»


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Rolf Barthel   am 20.07.03

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