NETZWERK ARTIKEL 3

Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

Wir informieren:

Grüne Bundestagsfraktion legt erste Eckpunkte für ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte vor

Zur Vorlage von Eckpunkten für ein Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen durch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Volker Beck:

Nachdem die Regierungskoalition die Verabschiedung eines Bundesgleichstellungsgesetzes für Behinderte in der Koalitionsvereinbarung verankert hat, legte nun der Arbeitskreis III: «Innen, Recht, Frauen und Jugend» der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen erste Eckpunkte für ein solches Gesetz vor.

«Mit den 10 Eckpunkten, die von einer neuen und bürgerrechtsorientierten Definition von Behinderung und Benachteiligung bis zu den Durchsetzungsinstrumenten des Gesetzes mit einem Verbandsklagerecht reichen, haben wir eine wichtige Diskussionsgrundlage für eine neue Behindertenpolitik vorgelegt und in die Koalitionsarbeitsgruppe zur Behindertenpolitik eingebracht. Ziel der Eckpunkte und des Bundesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen ist es, einen Perspektivenwechsel in der Behindertenpolitik zu bewirken und entschieden gegen die vielfältigen Benachteiligungen vorzugehen, mit denen behinderte Menschen immer noch konfrontiert sind,» erklärte Volker Beck.

Die Eckpunkte sehen u.a. vor, dass neue Verkehrsmittel, die Verkehrsinfrastruktur, sowie neue öffentlich zugängliche Gebäude zukünftig barrierefrei gestaltet werden müssen, so dass sie von behinderten und älteren Menschen gleichberechtigt genutzt werden können. Zudem sollen Benachteiligungen Behinderter in der Ausbildung und am Arbeitsplatz abgebaut werden und behinderte Frauen verstärkt vor Diskriminierungen geschützt werden. Vor allem soll mit Hilfe dieses Gesetzes die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten für behinderte Menschen verbessert werden und Benachteiligungen beim Abschluss von Verträgen zukünftig geahndet werden. Wirksame Durchsetzungsinstrumente, wie ein Verbandsklagerecht, sollen den Eckpunkten entsprechend für die Umsetzung des neu zu schaffenden Gleichstellungsgesetzes sorgen.

«Mit diesen Eckpunkten, die sich in weiten Teilen an den Vorschlägen des Forums behinderter Jurist/innen orientieren, die von den meisten Behindertenverbänden unterstützt werden, wollen wir ein erstes Arbeitspapier in die Koalitionsarbeitsgruppe zur Behindertenpolitik einbringen und den Prozess zur Schaffung eines Bundesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen beschleunigen. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht länger leisten, dass behinderte Menschen weiterhin aufgrund von Benachteiligungen an der Entfaltung ihrer Möglichkeiten gehindert werden,» so Beck.

«In einem gesonderten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz werden behinderte Menschen wie Angehörige anderer diskriminierter Minderheiten (z.B. Migrant/innen, Homosexuelle) wirksame und angemessene Ansprüche zur Abwehr und zum Ausgleich von Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr erhalten.»

Die Eckpunkte können bezogen werden von der:

Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Anke Glasmacher
Luisenstr. 35
10117 Berlin

Tel. 030/227-71601
Fax 030/227-76250
E-Mail: Anke.Glasmacher@gruene-fraktion.de



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