Am 30. Juni 1994 hat der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes beschlossen. Unter dem Motto "Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz" nimmt ein Bündnis von Behindertenverbänden diesen vor 20 Jahren erfolgten Beschluss zum Anlass für eine Aktion und Kundgebung am 30. Juni in Berlin, um auf noch bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuweisen.

Zudem werben die Verbände mit dieser Aktion für die Verabschiedung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen. Das NETZWERK ARTIKEL 3 lädt zusammen mit anderen Verbänden am 30. Juni von 13.00 - 14.00 Uhr am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße (Westseite) in Berlin zu einer Kundgebung ein. Anschließend wird ein Schild mit dem 1994 in Kraft getretenen Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" an der dort befindlichen Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 angebracht. Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist dort nämlich noch nicht enthalten. UnterstützerInnen sowie die VertreterInnen der Medien sind herzlich eingeladen, heißt es im Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 für die Aktion.

Link zu einem Film über das fehlende Benachteiligungsverbot an der Plexiglas-Inschrift, den die Aktion Mensch zum Aufruf für die Aktionen zum 5. Mai produziert hat: http://www.aktion-mensch.de/inklusion/aktionstag/ottmar-miles-paul.php