auf Bundesebene


ein neues Fenster wird geöffnet  (reader_16-85_bgg.PDF, ca. 650 kByte) Dokumentation zur Anhörung "Leben ohne Barrieren!? Fünf Jahre Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)" am 23.04.07 in Berlin, Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsfraktion

Gleichstellung Behinderter auf dem Prüfstand
Die behindertenpolitischen Sprecher aller im Bundestag vertretenen Fraktionen haben ihre Mitwirkung an der abschließenden Podiumsdiskussion für die Tagung «Gleich richtig stellen - Gleichstellung Behinderter von der Kommune bis zur UN» am 26./27. Juli zugesagt. (kobinet-nachricht, Juni 2003


Mit Zuschuss der Aktion Mensch wurde im NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. eine Schulungsbroschüre »Gleichstellungsregelungen leicht gemacht!« zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erarbeitet. Die einzelnen Regelungsbereiche werden anhand praktischer Beispiele mit leicht verständlichen juristischen Erläuterungen verdeutlicht.
So sollen die LeserInnen erfahren, was sie mit dem Gesetz konkret anfangen können. Die Texte wurden im Netzwerk People First Deutschland e.V. in leichte Sprache übersetzt. Mit den nachfolgenden Links erhalten Sie die Möglichkeit, die Onlinefassung im PDF- und RTF-Format anzusehen bzw. herunterladen zu können.

PDF-Dokument ca. 373 KByte

RTF-Dokument, ca. 223 KByte

BGG-Leitfaden in leichter Sprache
PDF-Dokument ca. 448 KByte

RTF-Dokument, ca. 150 KByte

BGG-Leitfaden, Standard


«Gleich richtig stellen - Gleichstellungsbestimmungen für Behinderte von der Kommune bis zur UN» Tagung des NETZWERK ARTIKEL 3 am 26./27. Juli 2003 zur Gleichstellung Behinderter im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung


Appell für barrierefreien Tourismus


Barrierefreies Naturerleben
Das Projekt «Natur für alle» hat eine neue Homepage ins Netz gestellt und gibt Planungshilfen sowie Angebote für Zusammenarbeit und Vernetzung.


Gemeinsam für ein Barrierefreies Internet
Der Arbeitskreis Barrierefreies Internet e.V. (AKBI) schloss sich dem Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (ABI) an.


Barrierefreie Hochschulen
Aufruf zur Unterstützung der «Kampagne für ein barrierefreies Hochschulrecht»


Geldausgabeautomaten für Blinde
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband startet als erster Verband seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Zielvereinbarungsverhandlungen.


Neue DIN Barrierefreies Bauen
Entwurf zur neuen DIN 18030 Barrierefreies Bauen kritisiert, weil er vom Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) abweicht


Zielvereinbarungen, Regelungsbereiche und Alternativen zur Umsetzung von Barrierefreiheit
Referat von Dr. Andreas Jürgens für die Fachtagung «Rechtsgrundlagen und Umsetzung von Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz», Düsseldorf 22.10.2002


Der Vorstand des «NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.» hat in seiner Sitzung am 26.09.2002 Forderungen an die Koalitionsarbeitsgruppe aus SPD und Bündnis ´90/DIE GRÜNEN erarbeitet, die er als wesentliche
Essentials in der Behindertenpolitik für die laufende Legislaturperiode ansieht.


Wörterbuch für leichte Sprache
Der Wahlkampf ist nun auch für die Behindertenbewegung eröffnet. In Kassel zeigte uns Werner Freudenstein vom Netzwerk People First Deutschland auf vorbildliche Art und Weise, wie man sich in den Wahlkampf einmischen kann, als er der Verbraucherschutzministerin Renate Künast das «Wörterbuch für leichte Sprache» überreichte.


Urheberrechte zugunsten Behinderter eingeschränkt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtes verabschiedet. In diesen Gesetz sind Regelungen zur Vermeidung von Barrieren für behinderte Menschen.

Gesetzentwurf und BegründungGesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtes und Begründung  (entw-urh-ges.PDF, ca. 228 KByte)
Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtes und Begründung  (entw-urh-ges.RTF, ca. 153 KByte)

Bundesinnenminister Otto Schily hat am 17. Juli 2002 folgende
Verordnungen erlassen:

  • Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    Kommunikationshilfenverordnung
    - KHV, BGBl. I Nr. 49 S. 2655
    Kommunikationshilfenverordnung - KHV  (kommunikationshilfen_vo_khv.PDF, ca. 20 KByte)
    Kommunikationshilfenverordnung - KHV  (kommunikationshilfen_vo_khv.RTF, ca. 6 KByte)
    Original:Kommunikationshilfenverordnung - KHV  (bgbl102s2650.PDF, ca. 33 KByte)

  • Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    Verordnung über barrierefreie Dokumente
    - VBD, BGBl. I Nr. 49 S. 2652
    Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD  (vo_barrierefreie_dokumente.PDF, ca. 16 KByte)
    Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD  (vo_barrierefreie_dokumente.RTF, ca. 5 KByte)
    Original:Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD  (bgbl102s2652.PDF, ca. 28 KByte)

  • Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
    - BITV, BGBl. I Nr. 49 S. 2654
    Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV  (vo_barrierefreie_informationstechnik_bitv.PDF, ca. 50 KByte)
    Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV  (vo_barrierefreie_informationstechnik_bitv.RTF, ca. 27 KByte)
    Original:Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV  (bgbl102s2654.PDF, ca. 92 KByte)

Barrierefreie Internetseiten — neuer Behördenstandard
Die neue Verordnung über Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) verschafft blinden und sehbehinderten Menschen Zutritt für die Webseiten der Bundesbehörden. Der
Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) hofft auf Signalwirkung für Länder, Kommunen und private Anbieter von Webseiten


Rechte Blinder vor Gericht gestärkt
Der Bundesrat hat neuen Regelungen für Gerichtsverfahren zugestimmt, die für blinde und gehörlose Menschen Erleichterungen bedeuten. Gerichte müssen Mitteilungen und Entscheidungen künftig für blinde oder stark sehbehinderte Menschen in einer für sie wahrnehmbaren Form vorlegen - etwa in Blindenschrift, auf Hörkassette oder in vergrößerter Schrift.


Gemäß § 5 Abs. 5 BGG hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Zielvereinbarungsregister zu führen. Aktuell sind folgende Verbände anerkannt (nach § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §13 Abs 3 BGG).


Am 1. Mai 2002 veranstaltete das NETZWERK ARTIKEL 3 gemeinsam mit Marilyn Golden (Politikanalystin bei der Behindertenrechtsorganisation DREDF in Berkeley/Kalifornien) ein Strategieseminar.

Für den Prozess der Umsetzung nannte Golden dann drei Aspekte, die sich in der Geschichte der Umsetzung des «Americans with Disabilities Act – ADA» aus dem Jahr 1990 bewährt haben.
Erstens: Training und Empowerment,
Zweitens: Verfügbarmachung aller Dokumente für unterschiedliche
Zielgruppen
und
Drittens: Interessenvertretung/Netzwerkarbeit.

Der wichtigste Aspekt sei jedoch eine konsequente Schulung, da ohne Schulung ein Gesetz erfolglos und nur eine Menge bedrucktes Papier sei.
Ein Weg für die Verfügbarmachung des BGG und zur Schulung sehen wir in der Bereitstellung von Definitionen, Erläuterungen, Argumenten und Erfahrungsberichten.