Berlin: Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht war das Topthema bei der 35. Verbändekonsultation der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die gestern am 11. November 2020 online stattfand. Bei dem Treffen, an dem Ottmar Miles-Paul für das NETZWERK ARTIKEL 3 teilgenommen hat, wurde deutlich, dass die Verbände ihre Kräfte schnell bündeln müssen, dass das Barrierefreiheitsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und diesen Namen auch verdient. Im Februar könnte ein entsprechender Referentenentwurf, der noch erstellt werden muss, im Kabinett zur Abstimmung durch die Bundesregierung auf der Tagesordnung stehen, so dass dieser noch vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
"Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act – EAA (RL [EU] 2019/882), legt Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Das betrifft u. a. die Zugänglichkeit zu Geldautomaten und Bankdienstleistungen, die Nutzbarkeit von E-Books, Computern, Unterhaltungselektronik, den Onlinehandel oder die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die europarechtlichen Vorgaben sind bis zum 28.06.2022 in deutsches Recht umzusetzen", heißt es in einem Forderungspapier des Deutschen Behindertenrats (DBR) zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) in Deutschland.
Nach Vorträgen zum European Accessibility Act und dessen Umsetzung in deutsches Recht machten Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV) und Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) deutlich, dass wir uns dafür einsetzen müssen, dass das Umsetzungsgesetz in Sachen Barrierefreiheit noch in dieser Legislaturperiode noch kommt. Niemand wisse, wie es nach der Bundestagswahl im Herbst nächsten Jahres aussehe und dann werde der Zeitraum für die Verabschiedung des Gesetzes bis Juni 2022 noch kürzer. Wichtig sei dabei, dass die Partizipation behinderter Menschen sichergestellt werde.
Das Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung des EAA sei eine große Chance, das Thema Barrierefreiheit endlich gesetzlich besser zu verankern. Vor allem gelte es, dafür zu kämpfen, dass die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten endlich umfassend geregelt werde. Die Corona-Pandemie habe auf's Neue vielen vor Augen geführt, wie groß die Zugangsbarrieren zu vielen Geschäften und Angeboten noch sind. Gerade angesichts der vielfältigen staatlichen Zuschüsse, die während der Corona-Pandemie und vor allem auch danach zur Wiederankurbelung der Konjunktur gewährt werden, müssten konsequent an die Sicherstellung der Barrierefreiheit geknüpft werden.
Angesichts dieser greifbaren Chance für längst überfällige gesetzliche Verbesserungen in Sachen Barrierefreit, die so schnell nicht mehr kommen dürfte, gilt es nun nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 die Kräfte der verschiedenen Verbände und Projekte auf das Ziel eines guten Barrierefreiheitsgesetzes hin zu bündeln und zu mobilisieren. Bereits im Dezember könnte ein erster Entwurf für einen Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Anhörung der Länder und Verbände durch das Ministerium kommen. Hier gelte es sich mit Engagement und Kompetenz einzubringen. Und es wird auch politischen Druck brauchen, denn bereits jetzt ist absehbar, dass es erheblichen Widerstand einiger Ministerien und vonseiten der Wirtschaft gegen jegliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit gibt, wie dies in den letzten Jahrzehnten immer bei diesem Thema der Fall war. Deshalb sei eine gute Lobbyarbeit bereits jetzt, aber spätestens dann, wenn der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren im Frühjahr komme, dringend nötig. Der Europäische Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen um den 5. Mai 2021 herum sollte daher den Kampf für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz als Schwerpunkt haben, wurde in der Diskussion bei der Verbändekonsultation betont.
Wichtig sei nun jedoch, dass es im ersten Schritt überhaupt gelingt, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode bis zur Sommerpause 2021 verabschiedet wird, waren sich die Teilnehmer*innen einig. Werde die Verpflichtung zur Umsetzung des EAA nicht ernsthaft durch die Implementierung entsprechender gesetzlicher Vorgaben umgesetzt, ignoriere Deutschland damit weiterhin klar die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vom 17.04.2015 (CRPD/C/DEU(CO/1), welche in Nr. 21 und 22 für Deutschland unmissverständlich bindende Verpflichtungen für private Unternehmen zur Barrierefreiheit fordern, heißt es auch im Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates. Für den Umsetzungsprozess erwarte der Deutsche Behindertenrat daher eine frühzeitige und kontinuierliche Einbindung behinderter Menschen über die sie vertretenden Organisationen.