Logo NETZWERK ARTIKEL 3Berlin: Die Entscheidung über Leben oder Tod darf nicht einzelnen Ärzt*innen oder medizinischen Fachgesellschaften überlassen werden. Vielmehr muss der Gesetzgeber in einer so wesentlichen Grundrechtsfrage endlich aktiv werden und darf nicht länger schweigen. Dies fordern mehrere Behindertenverbände angesichts der aktuellen Berichte über Triage-Entscheidungen in Sachsen und die zunehmende Auslastung der Intensivstationen.

Menschen mit Behinderungen, so die Verbände, erleben ohnehin schon vielfache Barrieren im Gesundheitssystem, unter anderem durch Vorurteile, mangelnde Kenntnis von unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder fehlende Barrierefreiheit. Nun werden sie durch die derzeitigen Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften zur Priorisierung bei knappen Ressourcen weiter benachteiligt und ihr Lebensrecht wird in Frage gestellt. Insbesondere das Kriterium der "medizinischen Erfolgsaussicht“, das bei Knappheit der Intensivkapazitäten in den Kliniken im Zweifelsfall angewandt wird, ist nach Ansicht der Verbände eine Diskriminierung, da die zugrundeliegenden Maßgaben unter anderem auf Menschen mit Behinderungen, aber auch auf alte Menschen, nicht anwendbar sind.

"Der Gesetzgeber muss dafür sorgen", so die Verbände, "dass es für die sogenannte Ex-ante Triage, bei der mehrere Patient*innen um zu wenige Intensivbetten konkurrieren, einen diskriminierungsfreien Rahmen gibt. Die Ex-post-Triage, also der Behandlungsabbruch zugunsten anderer, muss eindeutig gesetzlich verboten werden, da es sich hierbei um eine bewusste Tötung handelt."

Um die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie und bei der geforderten Gesetzgebung besser zu berücksichtigen, fordern die Verbände außerdem ein die Bundesregierung beratendes fachübergreifendes COVID-19-Expertengremium. Dies solle, ähnlich dem kanadischen Vorbild, auch mit behinderten Expert*innen von Selbstvertretungsorganisationen besetzt werden.

Im Rahmen einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichtes als "Sachkundige Dritte“ haben die Verbände außerdem Stellungnahmen zu einer Verfassungsbeschwerde von neun behinderten Personen erstellt, die sich gegen "gesetzgeberisches Unterlassen“ in Triage-Situationen wendet.

Verbände:

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) www.cbp.caritas.de

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V. www.isl-ev.de

NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. www.netzwerk-artikel-3.de

(V.i.S.d.P): H.- Günter Heiden, NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., Leipziger Str. 61, 10117 Berlin, www.netzwerk-artikel-3.de

Link zur Stellungnahme des NETZWERK ARTIKEL 3 zur Triage an das Bundesverfassungsgesericht