Berlin: Nachdam das Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen Vorschlag zur Stärkung der Regelungen zur Barrierefreiheit im Teilhabestärkungsgesetz gemacht hat, haben erste Organisationen an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales appelliert, diese am österreichischen Modell angelehnten Vorschläge ins Teilhabestärkungsgesetz mit aufzunehmen. Das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt den Appell der Organisationen an die Bundestagsabgeordneten.
"Der Änderungsvorschlag zielt darauf ab, die Verpflichtung zur Barrierefreiheit und die Etablierung angemessener Vorkehrungen des Behindertengleichstellungsgesetzes auf privatrechtliche Anbieter von Gütern und Diensten zu erweitern", schrieb die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland zur Erläuterung des Vorschlags an die Ausschussmitglieder. Und weiter heißt es: "Wir schließen uns diesem Änderungsvorschlag vollumfänglich an und halten es für dringend geboten, dass auch privatrechtliche Einrichtungen und Dienste verpflichtet werden, den Zugang zu ihren Gütern und Diensten, sowie die Güter und Dienste selbst, barrierefrei zu gestalten. Wenn dies für die Wirtschaftsakteur*innen eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, können sie von dieser Pflicht entbunden werden. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass sie in jedem Einzelfall, der dies wünscht, angemessene Vorkehrungen etablieren."
Auch die LIGA Selbstvertretung hat den Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zum Anlass für ein Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales genommen und appelliert: "Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Vorschlag prüfen und in die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs einbringen und hoffentlich auch unterstützen könnten. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat bereits für die Entwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 Vorschläge unterbreitet, die aufgenommen wurden. Daher hoffen wir, dass dies auch dieses Mal der Fall ist."
Der Gesetzentwurf für das Teilhabestärkungsgesetz wurde am 3. Februar vom Bundeskabinett beschlossen und an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet. Die erste Lesung des Gesetzes dürfte noch im März, die Anhörung und Beschlussfassung könnte dann im April oder Mai diesen Jahres erfolgen. Deshalb hoffen die ISL und die LIGA Selbstvertretung, dass sich weitere Akteur*innen an die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales und zentrale Abgeordnete vor allem der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wenden, um den Vorschlägen des Forums behinderter Juristinnen und Juristen Nachdruck zu verleihen.