Bremen: Dr. Joachim Steinbrück ist es leid, am digitalen Katzentisch zu sitzen und ständig durch immer neue Barrieren an der digitalen Teilhabe gehindert zu werden. Deshalb fordert er klare gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit. Dass es nicht nur dem blinden ehemaligen Landesbehindertenbeauftragten von Bremen so geht, zeigt ein Fernsehbericht der Sendung buten un binnen von Radio Bremen. Heute, am 20. März, sind es noch 98 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode längst überfällige gute gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten zu beschließen.
Bei Videokonferenzen hat der ehemalige Landesbehindertenbeauftragte von Bremen und derzeitige Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bremen (LAGS) häufig erlebt, dass er sich nicht einwählen konnte, weil die verwendete Software nicht barrierefrei war. Er wurde dann per Telefon zugeschaltet, da sei er für die Sitzungsleitung aber unsichtbar, heißt es im Bericht von buten un binnen. "Ich kann mich nur zu Wort melden, wenn ich da reingrätsche", kommentiert Dr. Joachim Steinbrück das Dilemma. Mit gerechter Teilhabe hätte das nichts zu tun. "Ich will nicht am Katzentisch sitzen."
Deshalb engagiert sich der Bremen zusammen mit vielen anderen behinderten Menschen für einen barrierefreien Zugang zu digitalen, aber auch analogen, Aktivitäten. Er hofft dabei auf ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf Bundesebene, mit dem sich der Deutsche Bundestag bald beschäftigen wird. Bis dahin will er aber nicht warten, so hat er die Schlichtungsstelle angerufen, die beim Landesbehindertenbeauftragten von Bremen angesiedelt ist, um wenigstens auf Landesebene in Bremen gegen Diskriminierungen bei der digitalen Teilhabe vorzugehen.
Es sind aber nicht nur die öffentlichen Angebote, bei denen behinderte Menschen bei der digitalen Teilhabe diskriminiert werden. Vor kurzem hat Dr. Joachim Steinbrück sich bei der Telekom beschwert, weil er das Angebot von Magenta TV nicht barrierefrei nutzen kann. "Der Receiver ist für mich nicht barrierefrei nutzbar, die Internetseite ist nicht barrierefrei und die IOS-App ist ebenfalls nicht barrierefrei bedienbar für mich. In einem Anruf wurde mir mitgeteilt, dass es keine rechtliche Handhabe bzw. Verpflichtung für meine Beschwerde gibt. Deshalb brauchen wir endlich gute Regelungen, durch die Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden", erklärte Dr. Joachim Steinbrück.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sowohl im Teilhabestärkungsgesetz als auch in einem Gesetz zur Umsetzung der EU-Anforderungen an Barrierefreiheit die Möglichkeit, Barrierefreiheit bei Dienstleistungen und Produkten festzuschreiben. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat einen Vorschlag gemacht, wie dies gut und mit Augenmaß geregelt werden könnte - ähnlich wie in Österreich.
Link zum Bericht von buten un binnen mit Hintergrundinformationen zu Barrieren im digitalen Bereich