Dr. Sigrid Arnade im Gespräch mit Prof. Dr. Theresia Degener
Foto: Hans-Günter Heiden

Bochum: Der Mehr Barrierefreiheit Wagen machte heute nicht nur bei Wilfried Oellers in Heinsberg Station, sondern fuhr auch bei Prof. Dr. Theresia Degener in Bochum vor. Die renommierte Juristin war lange Zeit Mitglied des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und zeitweise sogar dessen Vorsitzende. Im Gespräch mit Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3 betonte sie das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe und damit auch die Notwendigkeit zur Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit.

Von Dr. Sigrid Arnade darauf angesprochen, was ein gutes Barrierefreiheitsrecht enthalten muss, führte Prof. Dr. Theresia Degener aus: "Für ein gutes Barrierefreiheitsstärkungsgesetz muss auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, damit behinderte Menschen endlich ihr Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe realisieren können. Was alle jetzt in der Corona-Pandemie an eingeschränkter Teilhabe erleben, bleibt sonst für Menschen mit Behinderung weiterhin bittere Alltagserfahrung."

Zur von Dr. Sigrid Arnade gestellten Frage des Tages an Prof. Dr. Theresia Degener "Was kann die Wissenschaft dazu beitragen, dass Barrierefreiheit so wichtig wird, wie Brandschutz?" antwortete diese: "Die Wissenschaft kann Daten liefern, die beweisen, dass Barrierefreiheit Teilhabe ermöglicht und zu einer win-win-Situation führt, weil alle profitieren. Barrierefreiheit erleichtert Diversity - und Unternehmen mit einer Diversity-Kultur sind zukunftsfähiger als andere."

Interessant ist bei der aktuellen Diskussion zu einem guten Barrierefreiheitsrecht auch ein Blick auf die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte behinderter Menschen im Rahmen der ersten Staatenprüfung Deutschlands. Der Ausschuss hat dabei nämlich Deutschland ins Stammbuch geschrieben: "Der Ausschuss ist besorgt ... darüber, dass private Rechtsträger, insbesondere private Medien und Internetauftritte, nicht verbindlich verpflichtet sind, neue Barrieren zu vermeiden und bestehende Barrieren zu beseitigen ..."

Link zu den abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses