Bremen: Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen, Arne Frankenstein, betonte im Rahmen eines Gesprächs zum Barrierefreiheitsrecht am Mehr Barrierefreiheit Wagen, wie wichtig es ist, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen verbindlich vorzugeben. Gerade Mobilitätsketten müssten durchgängig barrierefrei sein. Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 sind seit dem 22. April noch bis zum 9. Mai mit dem #MehrBarrierefreiheitWagen unterwegs und werben für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. Heute machten sie Station in Bremen, wo das Gespräch mit Arne Frankenstein auf dem Programm stand.
"Deutschland ist mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowieso im Verzug und versäumt es jetzt wieder, die menschenrechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen verbindlich vorzugeben, so dass Mobilitätsketten durchgängig barrierefrei sind. Das passt nicht zu dem Anspruch Deutschlands, in Europa eine führende Rolle zu übernehmen", erklärte Arne Frankenstein im Gespräch mit Dr. Sigrid Arnade.
Zur Frage des Tages "Welche Mindeststandards muss ein gutes Barrierefreiheitsrecht erfüllen?" antwortete Arne Frankenstein: "Alle öffentlich zugänglichen Lebensbereiche - ohne Ausnahme - müssen so gestaltet werden, dass niemand von einer Nutzung ausgeschlossen wird. Barrierefreiheit ist dabei im Sinne eines universellen Designs zu verstehen. Wo keine Barrierefreiheit besteht, müssen im Einzelfall angemessene Vorkehrungen geschaffen werden. Diese müssen mit individuellen Ansprüchen hinterlegt und gerichtlich einklagbar sein."