Berlin: "Der am 24. August vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zu einem 'Triage'-Gesetz verfehlt völlig sein selbst gestecktes Ziel, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen." Zu dieser Einschätzung kommt das NETZWERK ARTIKEL 3 und kritisiert, dass die vielen Hinweise und Verbesserungsvorschläge aus den Stellungnahmen und der mündlichen Anhörung nur marginal umgesetzt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Dezember 2021 aufgefordert, behinderte Menschen im Fall einer Triage, also bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen, vor Diskriminierung zu schützen.
„Es wird zwar betont, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden soll,“ erläutert Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3, der Gesetzentwurf enthalte aber keinerlei entsprechende Maßnahmen oder Vorkehrungen. Vielmehr wird laut Arnade die Logik der vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Empfehlungen ärztlicher Fachgesellschaften fortgesetzt, nach der die vermeintlich Stärkeren zulasten der vermeintlich Schwächeren gerettet werden. Letztere lässt man sterben. „Dadurch hebelt die Bundesregierung die bislang verfassungsrechtlich garantierte Lebenswertindifferenz aus“, beanstandet Dr. Sigrid Arnade.
Die Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 ist zwar erleichtert, dass die Ex-Post-Triage trotz massiver Intervention vieler ärztlicher Vertreter*innen bei der Verbände-Anhörung im Juli verboten bleibt, „aber sollen wir jetzt jubeln, weil eine Straftat, die schon immer eine Straftat war, auch eine Straftat bleibt?“, fragt Arnade und prophezeit: „Die Ärzt*innen werden im nun folgenden parlamentarischen Prozess nichts unversucht lassen, sich für all ihr Tun und Lassen in einer Triage-Situation Straffreiheit garantieren zu lassen.“
Im Gegensatz dazu muss nach Auffassung von Dr. Sigrid Arnade in der verbleibenden Zeit alles darangesetzt werden, die Bundestagsabgeordneten für die Ungeheuerlichkeit des bevorstehenden Wertewandels zu sensibilisieren, der mit einer Verabschiedung des Gesetzes in seiner jetzigen Form die gesamte Gesellschaft erfassen würde. „Gerade als Deutsche haben wir doch erlebt, was passiert, wenn die Schwächeren geopfert werden. Den Fehler sollten wir auf keinen Fall noch einmal begehen!“
Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. – ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat. (www.nw3.de)
Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für Regelungen im Falle einer pandemiebedingten Triage