Schutz 0811

Berlin, 21. April 2026: Da die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch in dieser Woche nicht auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, stellt sich die Frage, was hinter der weiteren Verschiebung der ersten Lesung des Gesetzentwurfs steckt. Ursprünglich war die Debatte für den 16. Aoril 2026 in der Kernzeit des Bundestages um 9:00 Uhr vorgesehen. Nachdem Proteste behinderter Menschen für diesen Tag angekündigt und letztendlich auch durchgeführt wurden, wurde die Debatte zum Gesetzentwurf wieder von der Tagesordnung genommen. Die erneute Nichtbehandlung des Gesetzes wirft nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung daher einige Fragen auf. Die nächste Möglichkeit für die erste Lesung des Gesetzentwurfs wäre in der Sitzungswoche des Bundestages um den 5. Mai herum, während dam größere Proteste für die Gleichstellung behinderter Menschen in vielen Städten Deutschlands und auch am 5. Mai in Berlin stattfinden.

„Der urprüngliche Fahrplan für die Verabschiedung des Gesetzes für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist mit der erneuten Behandlung des Bundestages nicht mehr haltbar. Denn ursprünglich war der 4. Mai 2026 zur Anhörung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Arbeit und Soziales anvisiert gewesen. Mit dieser bisher unerklärlichen Verschieberitis beim Behindertengleichstellungsgesetz stellt sich nun auch das Parlament in die Reihe der Bundesregierung, die die Entwicklung und den Beschluss des Gesetzentwurfs über Jahre hinweg immer wieder verschoben hat, weil es unter anderem vom Bundeswirtschaftsministerium blockiert wurde. Peinlich, peinlich für ein Land, in dem bereits seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention gilt, die u.a. umfassende Barrierefreiheit vorschreibt“, erklärte Ottmar Miles-Paul von der LIGA Selbstvertretung und ergänzte: „Hier müssen im Hintergrund Kräfte wirken, die schlichtweg kein Interesse daran haben, dass Deutschland barrierefreier wird und dass vor allem die Unternehmen endlich mehr Verantwortung für barrierefreie Dienstleistungen und Produkte übernehmen müssen. Denn jeder Tag, an dem nichts geschieht, ist ein weiterer guter Tag für die Diskriminierer und die Diskriminierten bleiben weiterhin weitgehend rechtlos.“

Nicht ganz ernst gemeint wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass die Verschiebung der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs auch damit zu tun haben könnte, dass die Regierungskoalition warten möchte, bis Prof. Dr. Sigrid Arnade und H.-Günter Heider wieder zurück aus ihrem Urlaub sind. Denn die beiden hätten schließlich zusammen mit vielen anderen an vielen anderen Gesetzesreformen in Sachen Gleichstellung behinderter Menschen der letzten Jahre mitgewirkt, bzw. ihre Kritik geäussert. Wenn dem so wäre, wäre dies sehr rücksichtsvoll von der Regierungskoalition.