Der UN-Fachaussschuss in Genf, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht, hat jetzt die Frageliste für Deutschland veröffentlicht, die am 14. April beschlossen wurde. Insgesamt ist die vorliegende vierseitige Liste mit insgesamt 25 Fragen auf Englisch in drei große Bereiche gegliedert: A) Die "generellen Verpflichtungen" (Artikel 1-4), B) die "spezifischen Rechte (Artikel 5-30) und C) die "spezifischen Verpflichtungen" (Artikel 31 bis 33).

Die Monitoring-Stelle hat die Fragen ins Deutsche übersetzen lassen. Es gibt noch weitere Übersetzungen ins Deutsche: vom BMAS und vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Da keine der Übersetzungen nach Ansicht des  NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. korrekt ist, hat es die Übersetzung der Monitoring-Stelle in einigen Punkten "schattenmäßig" anders übersetzt (vgl. Anlage). Die Zivilgesellschaft in Form der BRK-Allianz plant, im Herbst eine Antwort auf die Positionierung der Bundesregierung zu verfassen und ebenfalls nach Genf zu senden. Der "konstruktive Dialog" mit Deutschland, also die eigentliche Staatenprüfung, wird in der 13. Sitzung des Ausschusses im April 2015 stattfinden.

Die vierseitige Frageliste sowie alle weiteren Dokumente dazu finden sich unter

http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en