Vereinte Nationen
UN-Konvention — Dokumente und Berichte
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.
Aktionsplan der Bundesregierung
Unter dem Motto „einfach.machen“ wurde am 15. Juni 2011 der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und viele andere Verbände der Zivilgesellschaft haben den Aktionsplan als „unzureichend“, „mutlos“ und als „nicht weit gehend genug“ kritisiert.
Rechte behinderter Frauen weltweit
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat mit Unterstützung der Frauenstiftung "filia" eine barrierefreie englische Fassung des "Interpretationsstandards der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht" veröffentlicht. "Mit diesem Dokument bekommen behinderte Frauen jetzt weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie argumentieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation einfordern können", betont Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsmitglied des NETZWERK ARTIKEL 3 und eine der Autorinnen.
Schon in der Erarbeitungsphase der UN-Konvention hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 für eine Verankerung der Frauenperspektive stark gemacht. Dazu wurde die Kampagne "Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!" ins Leben gerufen. Fachtexte wurden verfasst und veröffentlicht und dreimal haben Frauen vom Netzwerk in New York an den Verhandlungen zur Behindertenrechtskonvention teilgenommen. Im Anschluss verfassten Dr. Sigrid Arnade und Sabine Häfner den "Interpretationsstandard der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht", der in einer Langfassung (115 Seiten) und einer Kurzfassung (23 Seiten) erhältlich ist. Mit diesem Text erhalten Staaten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) konkrete Hinweise darauf, wie die Behindertenrechtskonvention aus Sicht und im Sinne von Frauen mit Behinderungen umzusetzen ist.
Ziel des nun abgeschlossenen Projekts war es, die Langfassung des Interpretationsstandards mit seinen 115 Seiten ins Englische zu übersetzen, um die Inhalte auch in die internationale Diskussion einzubringen. Dies betrifft zum Beispiel die International Disability Alliance oder den in Genf arbeitenden Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Von der weltweiten Selbstvertretungsorganisation behinderter Menschen (Disabled Peoples’ International - DPI) wurde signalisiert, dass eine Übersetzung ins Französische und Spanische denkbar wäre, wenn die englische Fassung vorliegt.
Siehe auch die Meldung über die deutsche Fassung des Interpretationsstandards aus Frauensicht.
Prof. Dr. Theresia Degener:
Welche legislativen Herausforderungen
bestehen in Bezug auf die nationale Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern?
(Erstveröffentlichung in: behindertenrecht 2/2009, S. 34 ff - Wir danken dem Boorberg-Verlag für die freundliche Bereitstellung dieses Dokuments!)
UN-Behindertenrechtskonvention — Schattenübersetzung
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hatte sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. 2009 dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Wenn die Bundesrepublik beispielsweise einen Bericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention veröffentlicht, verfassen der Deutsche Frauenrat und andere Frauenorganisationen parallel einen Schattenbericht, in dem Fakten aufgelistet werden, die im Regierungsbericht nicht auftauchen.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung gefettet hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen. 2009 veröffentlichten wir die 1. Auflage der Schattenübersetzung in einer Auflage von 5.000, die nach einem guten Jahr vergriffen war . Wir haben danach eingegangene weitere Hinweise eingearbeitet (vielen Dank an alle Beteiligten!) und im Jahr 2010 eine 2. Auflage produziert. Diese ist nun auch bald vergriffen.
Inzwischen hat Österreich auf Druck des UN-Fachausschusses in Genf seine Übersetzung korrigiert. Diese Fassung sowie viele Einzelhinweise sind in die nun vorliegende 3. Auflage des Jahres 2018 eingeflossen.
Mit dieser Schattenübersetzung möchten wir einen Beitrag leisten, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen und um zu verdeutlichen, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung der Behindertenrechtskonvention eng und aktiv einzubeziehen sind, wie es in der Konvention heißt.
Dr. Sigrid Arnade (Vorstand NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)
Eine barrierefreie Fassung gibt es hier als download. Die Printversion der Broschüre kann kostenlos bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden wir freuen uns über eine Spende dafür. Ab vier Exemplaren berechnen wir 1,50 pro Stück plus Porto.
Hörfassung der 2. Auflage 2010
Seit dem 16.08.2010 stellen wir nun auch eine gelesene Version der Schattenübersetzung zum Herunterladen zur Verfügung. Wir danken Petra Pardun für ihre Mühe! Es wird nur der vorgeschlagene Text vorgelesen, die gestrichenen Passagen werden weggelassen. Die Soundstücke liegen im Format MP3 vor und sind in 3 Ordnern mit ZIP komprimiert:
Schattenübersetzung, Präambel, ca. 8 MByte |
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Schattenübersetzung, Artikel 1 bis 50, ca. 75 MByte |
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Schattenübersetzung, Teil Fakultativ-Protokoll, ca. 11 MByte |