Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat in einer neuen Handreichung ein Paket von insgesamt 10 Maßnahmen für eine verbesserte Partizipation für Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungs-Organisationen vorgelegt. Diese Maßnahmen reichen von der gesetzlichen Verankerung der Partizipation in einem neuen Abschnitt im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bis hin zur Gründung einer eigenen Selbstvertretungs-Organisation von Kindern mit Behinderungen. "Wir haben natürlich auch die Frage der dafür notwendigen Ressourcen in einer Maßnahme angesprochen", betont H.- Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3, der Autor der Broschüre. "Diese müssen, ähnlich wie beim gemeinsamen Bundesausschuss, rechtlich garantiert werden." Neben den finanziellen Mitteln müssten aber auch zeitliche und personelle Ressourcen vorhanden sein, damit die Organisationen überhaupt in die Lage versetzt werden, dem Partizipationsgebot aus Artikel 4, Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Dabei gehe es, so Heiden, nicht um ein Mehr an bislang unzureichender Beteiligung, sondern um die Schaffung einer ganz neuen Qualität der Mitentscheidung.
Unter dem Titel "Nichts über uns ohne uns - Von der Alibi-Beteiligung zur Mitentscheidung!" wird in der Broschüre zunächst der Begriff der Partizipation erläutert. Anschließend werden Stufenmodelle vorgestellt, anhand derer der Grad der (Nicht-) Partizipation deutlich werden kann. Es folgt ein Abriss über bisherige Formen der Beteiligung, bevor das Maßnahmenpaket ausführlich dargestellt wird.
Generell sei es notwendig, so Heiden, dass der Originalbegriff "participation" aus der UN-BRK auch im Deutschen mit "Partizipation" übersetzt werde und nicht mit "Teilhabe". Nur so komme der Aspekt der Mitentscheidung deutlicher zum Ausdruck und man folge damit auch dem Beispiel von Österreich. Dort werde der deutsche Text der Konvention, unter anderem unter Verwendung des Begriffs "Partizipation", gerade neu gefasst.
Die 30-seitige Handreichung, die finanziell durch die Aktion Mensch gefördert wurde, liegt in Form einer barrierefreien PDF-Datei vor. Sie ist kostenlos als download verfügbar.