Berlin: Die dritte Auflage der Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist kürzlich vom NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. veröffentlicht worden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat dazu mit Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im Netzwerk, ein Interview geführt.
kobinet-nachrichten: Erklären Sie doch noch einmal für unsere jüngeren Leser*innen, warum es eigentlich eine Schattenübersetzung gibt.
Sigrid Arnade: Die amtliche deutsche Übersetzung, die 2007/2008 zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmt worden war, ist ohne Umsetzung des Partizipationsgebots der UN-BRK - also ohne Beteiligung behinderter Menschen - zustande gekommen und enthält schwerwiegende Fehler. So ist der englische Begriff „inclusion" mit „Integration" statt mit „Inklusion" übersetzt worden. „Assistance" wurde mit „Hilfe" und nicht mit „Assistenz" übersetzt.
Das wollten wir besser machen, denn Sprache prägt das Bewusstsein.
kobinet-nachrichten: Warum hat die Schattenübersetzung diesen Namen?
Sigrid Arnade: Bei den Vereinten Nationen ist es üblich, dass die Staaten Berichte über die Zustände in ihrem Land vorlegen. Dabei werden Probleme in der Regel nicht benannt oder beschönigt. Die Zivilgesellschaft reicht dann sogenannte Schattenberichte ein, die auch als Parallel- oder Alternativberichte bezeichnet werden. Wir halten unsere Übersetzung für korrekter als die amtliche deutsche Übersetzung und hätten sie genauso gut Parallelübersetzung oder Alternativübersetzung nennen können.
kobinet-nachrichten: Die Schattenübersetzung hatte ja großen Erfolg: Jetzt reden alle von Inklusion. Warum war eine neue Auflage notwendig?
Sigrid Arnade: Es gab vor allem zwei Gründe: Zum einen ist uns ein Fehler in unserer Schattenübersetzung aufgefallen. Wir haben das englische „participation" mit „Teilhabe" übersetzt. Inzwischen wissen wir aber, dass Partizipation mehr ist als Teilhabe und Elemente von Mitgestaltung und Mitentscheidung enthält. Deshalb haben wir in dieser neuen Auflage „participation" konsequent mit „Partizipation" übersetzt, auch wenn das ein schweres Wort ist. Zum anderen hat Österreich inzwischen auf Drängen des UN-Fachausschusses seine Übersetzung überarbeitet. Die neue österreichische Version haben wir mit der Schattenübersetzung verglichen und Formulierungen übernommen, wenn sie uns eleganter oder korrekter vorkamen. Beispielsweise ist in der amtlichen Übersetzung mehrmals von den „besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen" die Rede. Daraus haben die Österreicher jetzt die „besonderen Erfordernisse" gemacht. Im Englischen heißt es „specific needs". Wir haben den Unterschied verstanden, fanden aber, dass die „besonderen Bedarfe" besser klingen.
kobinet-nachrichten: Dann wünschen wir der neuen Schattenübersetzung einen ähnlichen Erfolg wie ihren Vorgängern!
Link zur dritten Auflage der Schattenübersetzung