GrundgesetzBerlin: Anlässlich des 70jährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai hat sich Ottmar Miles-Paul im Namen des NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter – an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Schäuble, gewandt und die bessere Sichtbarmachung des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gefordert. Auf Glastafeln an der Rückseite des Jakob-Kaiser-Hauses an der Spree sei nur die Version des Grundgesetzes von 1949 aufgebracht, so dass der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" dort nicht zu finden ist.

"Seit dem 15. November 1994 – also seit mittlerweile fast 25 Jahren – steht in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes auch der Satz 'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.' Auch wenn auf der Grundlage bzw. unter Heranziehung dieser Regelung in den letzten Jahren einiges für die Gleichstellung behinderter Menschen erreicht wurde, ist diese Regelung immer noch viel zu wenig bekannt und gibt es noch sehr viel zu tun, um dem formulierten Verfassungsanspruch gerecht zu werden. Dies haben nicht zuletzt die kürzlich gefassten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die in allen Bereichen rechtliche Betreuung nutzen oder wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug sind, gezeigt. Um die Sichtbarkeit des Benachteiligungsverbots zu erhöhen, bitten wir Sie, eine Initiative zu ergreifen, damit dies im Stadtbild um den Reichstag herum auch erkennbar wird. Auf der Rückseite des Jakob-Kaiser-Hauses zur Spree hin befinden sich Glasplatten, auf denen die ersten 19 Grundgesetzartikel in der Fassung von 1949 dargestellt werden. Dort findet sich leider nicht das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen, das ja erst 1994 in die Verfassung mit aufgenommen wurde. Da gerade an dieser Stelle viele Besucher*innengruppen vorbei kommen, entsteht so leicht der Eindruck, dass es gar kein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen in Artikel 3 unseres Grundgesetzes gibt. Dies ist u.E. nicht nur schade, sondern auch irreführend, wenn sich dort zum Beispiel Schüler*innen über die einzelnen Regelungen des Grundgesetzes informieren", schrieb Ottmar Miles-Paul an den Bundestagspräsidenten.

Er bittet Wolfgang Schäuble daher, ernsthaft zu prüfen, ob das bestehende Kunstwerk aktualisiert, ergänzt oder an einer anderen prominenten Stelle im Umfeld des Reichstages auf das 1994 aufgenommene Benachteiligungsverbot behinderter Menschen gut sichtbar und barrierefrei hingewiesen wird. "Am 15. November 2019, wenn sich die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen zum 25. Mal jährt, könnte dieses dann beispielsweise gemeinsam mit behinderten Menschen, die sich seinerzeit für die Aufnahme des Benachteiligungsverbots eingesetzt hatten, der Öffentlichkeit vorgestellt werden", so der Vorschlag von Ottmar Miles-Paul.

Bereits im Vorfeld des 20jährigen Jubiläums der Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen hatte Ottmar Miles-Paul 2014 das Fehlen auf den Glastafeln in einem Film der Aktion Mensch angemahnt.

Link zu einem Kurzfilm der Aktion Mensch zum fehlenden Benachteiligungsverbot auf den Glastafeln am Jakob-Kaiser-Haus vom 2. Mai 2014