Logo: Noch 73 Tage für ein gutes Teilhabestärkungsgeseetz
Foto: Marleen Soetandi

Berlin: "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2021: Barrierefreie Check-In Terminals ab 2040!" So bringt das Projekt #Barrieren Brechen der Sozialhelden mit einem Sharepic für die Verbreitung in den sozialen Medien die Kritik an den viel zu langen Fristen zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf den Punkt. Mit dem Sharepic wird auch darauf hingewiesen, dass den Bundestagsabgeordneten heute, am 14. April, noch 73 Tage verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.

Seien es Bankautomaten oder Check-In Terminals, die Bundesregierung zeigt sich in ihrem Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das voraussichtlich am 22. April in erster Lesung im Bundestag debattiert wird, mit den vorgesehenen Fristen mehr als zögerlich, was das Voranschreiten zu einer barrierefreien Gesellschaft angeht. "Die Angst vor den Wirtschaftsverbänden, bzw. die Verquickung mit diesen, muss besonders bei der CDU/CSU enorm sein, wenn die Fristen für barrierefreie Geldautomaten und Check-In Terminals wesentlich länger sind, als die Frist zum Atomausstieg", wird in Behindertenorganisationen gemunkelt.

Sharepic: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2021: Barrierefreie Check-In Terminals ab 2040!
Sharepic: Sozialhelden

So könne man behinderten Menschen wohl nur ein langes Leben wünschen, wenn es den Behindertenverbänden nicht gelingt, die Bundestagsabgeordneten zu massiven Änderungen am Gesetzentwurf für das Barrierefreiheiteitsstärkungsgesetz hin zu einem guten und umfassenden Barrierefreiheitsrecht mit entsprechend kurzen Fristen zu bewegen. Die erste Bundestagsdebatte zum sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet den Bundestagsabgeordneten eine gute Möglichkeit, zu zeigen, auf welcher Seite sie stehen. "We are watching you", heißt es dazu vom Aktionsbündnis AbilityWatch.

Link zu Infos zur Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht