Berlin: Nächste Woche wird über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Deutschen Bundestag entschieden. Den Auftakt bildet dafür am Montag, den 17. Mai von 10:30 - 11:30 Uhr eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und einem Antrag der Grünen für umfassende Barrierefreiheit. Die Anhörung wird online im Parlamentsfernehen und auch mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen. Viele behinderte Menschen, die sich zum Teil schon seit Jahrzehnten für Barrierefreiheit einsetzen, haben bereits angekündigt, die Sitzung und die Haltung der einzelnen Fraktionen sehr aufmerksam zu verfolgen.
Im Online-System des Bundestages sind bereits 15 Stellungnahmen von Verbänden bzw. von Sachverständigen eingestellt, die zur Anhörung geladen sind, aber auch von Verbänden, die unaufgefordert eine Stellungnahme abgegeben haben.
Link zu weiteren Infos zur Anhörung und zu den Stellungnahmen
Auf der Liste der Sachverständigen werden folgende Verbände aufgeführt, die von den Bundestagsfraktionen ausgewählt wurden:
Deutscher Blinden-und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Monitoring-Stelle UN-BRK Deutsches Institut für Menschenrechte
Liga Selbstvertretung -DPO Deutschlandc/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
BAG Selbsthilfe e.V.
Sozialverband VdK
Bundesagentur für Arbeit
DRV Bund
Unfallversicherung Bund und Bahn Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung (KSK)
Als Einzelsachverständige sind geladen:
Michael Wahl, Berlin
Klaus Peter Wegge, Berlin
Nach der Anhörung werden die Fraktionen bzw. die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ihre Änderungsanträge formulieren, die dann bereits am Mittwcoh, den 19. Mai ab 9:15 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten und abgestimmt werden. Diese Abstimmung bildet dann in der Regel die Grundlage für die Debatte und die finale Abstimmung über das Gesetz in der Bundestagsdebatte, die nach bisherigem Plan auf Donnerstag, den 20. Mai von 22:10 bis 22:50 Uhr angesetzt ist. Hier kann es aber noch Veränderungen geben. Eine Reihe von behinderten Menschen haben bereits an Bundestagsabgeordnete geschrieben oder in den Büros angerufen, um ein gutes und umfassendes Barrierefreiheitsrecht einzufordern und nicht nur wie geplant ein weiteres Stückwerk mit zum Teil sehr langen Übergangsfristen.