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25Kassel, 1. Juli 2026: Genau heute vor 25 Jahren, am 1. Juli 2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft. Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erinnert sich an die Erstellung des Gesetzes damals. Und sie erinnert an den damaligen Gesetzgebungsprozess und dessen Bedeutung für heute. Für das NETZWERK ARTIKEL 3 war die Entwicklung des Sozialgesetzbuch IX und der Beteiligungsprozess von damals ein wichtiger Prozess für mehr Inklusion.

25 Jahre SGB IX – Rückblick aus Frauensicht

Ein Kommentar von Martina Puschke vom Weibernetz

Genau heute vor 25 Jahren, am 1. Juli 2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft. Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erinnert sich an die Erstellung des Gesetzes damals.

… damals als die Partizipation der Behindertenverbände noch groß geschrieben wurde. Damals, als behinderte Frauen von der ersten Stunde an mit der Entwicklung von Eckpunkten für ein neues Reha-Recht bis zum xzigsten Stellungnahmeverfahren beteiligt waren. Damals, als wir uns wirklich gegenseitig zugehört und gestritten haben (Ministerium, Politiker*innen und Selbstvertreter*innen), um Positionen und Rechte gerungen haben, statt einen Satz zu hören wie „Danke, das nehmen wir mal mit!“

„Damals“ war in den Jahren 1998 bis 2001, in denen das SGB IX entwickelt wurde. Es war das erste Gesetzgebungsverfahren, an dem Weibernetz direkt nach seiner Gründung beteiligt war. Sehr erfolgreich, denn es war bei Fertigstellung vor 25 Jahren das erste Sozialgesetzbuch mit expliziter Nennung von Frauenbelangen! Und wir waren sehr stolz!

Gleich im ersten Paragrafen fand der Teilsatz „den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder (wird) Rechnung getragen“ Eingang. Auch wenn sich so manch jemand fragt, was denn die „besonderen Bedürfnisse“ seien, war es ein Erfolg, der die Gleichschaltung der Geschlechter und dem geschlechtslosen Neutrum der Zeit davor, hinterfragt. Auch die Nennung der Bedürfnisse von Müttern, Vätern und Kindern bei der Erfüllung des Wunsch- und Wahlrechts war ein Erfolg, waren Themen der Elternassistenz im vorherigen Jahrtausend Fremdkörper.

Was wir damals als Erfolg gefeiert haben, wird heute oft hinterfragt: Die explizite Nennung der Berücksichtigung von Belangen behinderter Frauen. Zum einen wird oft gefragt, warum das nötig sei, zum anderen haben sich die Gleichstellungsuhren vorwärts gedreht und eine binäre Sichtweise von ausschließlich zwei Geschlechtern ist inzwischen rückwärtsgewandt.

Als Alt-Feministin argumentiere ich, dass in der patriarchalen deutschen Gesellschaft Frauen nach wie vor nicht gleichberechtigt sind, weshalb eine Differenzierung vorgenommen werden muss.

Der Kritik an der binären Sichtweise stimme ich zu. Deshalb jedoch wieder zu einem geschlechtsneutralen Gesetz zurück zu kehren, in dem (nur) „Menschen allgemein“ angesprochen werden, wäre rückwärtsgewandt. Das hatten wir bis zum Jahr 2001 ausschließlich und es war ein Novum, Geschlechterdifferenzierung in einem Gesetz zu berücksichtigen. Deshalb wäre es an der Zeit, dieses (und weitere) Gesetze zu erweitern um eine Geschlechtervielfalt.