Das Bundes-Verfassungsgericht hat am 20. Juli darüber entschieden:
die Rechte von behinderten Menschen, die das Persönliche Budget nutzen.
Das Persönliche Budget ist Geld vom Amt.
Damit bezahlt ein behinderter Mensch seine Assistenz.
In dem Gerichts-Verfahren ging es um eine junge Frau.
Sie kommt aus dem Bundes-Land Schleswig-Holstein.
Die junge Frau hat ihre Assistenz-Personen selbst angestellt.
Und dafür das Geld vom Amt bekommen.
Aber das Amt hat ihr nicht genug Geld bewilligt.
Deshalb klagte die junge Frau.
Das Landes-Sozialgericht sollte in einem Eil-Verfahren entscheiden.
Aber es dauerte sehr lange, bis das Gericht entschied.
Und es bewilligte der Frau zu wenig Geld.

Darum beschwerte sich die Frau beim Bundes-Verfassungsgericht.
Jetzt bekam sie Recht.
Das Bundes-Verfassungsgericht hat entschieden:
Solche Gerichts-Verfahren dürfen nicht so lange dauern.
Entscheidung über so wichtige Dinge müssen schnell fallen.
Das Netzwerk Artikel 3 findet:
Das ist eine gute Nachricht für Menschen, die das Persönliche Budet nutzen.
Hier geht es zu einem Text in verständlicher Sprache.
Dort steht mehr über das Gerichts-Urteil.
Link zum besser verständlichen Text als kobinet-nachricht
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Wichtige Information:
Die besser verständliche kobinet-nachricht wurde von Künstlicher Intelligenz geschrieben.
Künstliche Intelligenz ist ein Computer-Programm.
Quelle für die Zeichnung:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013






