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Alexander Ahrens am Laptop - Bild Franziska Vu, ISL
Alexander Ahrens

Berlin: Alexander Ahrens von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) lässt nicht locker, wenn es darum geht, Benachteiligungen behinderter Menschen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu benennen und beizutragen, diese abzubauen. Als Rollstuhlnutzer weiß er in vielerlei Hinsicht, wo der Schuh drückt und engagiert sich daher in vielen Gremien, u.a. auch bei der Deutschen Bahn. Als die Pläne der Einstellung der Kaufmöglichkeiten von Tickets in Zügen der Deutschen Bahn im Fernverkehr bekannt wurden, setzte er sich u.a. dafür ein, dass behinderte Menschen weiterhin die Möglichkeit behalten, die Tickets in den Zügen lösen zu können. Damit war er erst einmal auch erfolgreich, wie eine Antwort der Deutschen Bahn zeigt. Dies ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion, denn das Beispiel zeigt, wie wichtig Partizipation und die Interessenvertretung behinderter Menschen ist.

Auf Nachfrage von Alexander Ahrens bei der Deutschen Bahn hat er folgende Schilderung der Entwicklung bekommen: "Bereits im April hat die Deutsche Bahn (DB) die Buchbarkeit von Fahrkarten im Zug verbessert. Seitdem können Reisende im Fernverkehr ihr Ticket im Zug noch bis 10 Minuten nach Abfahrt digital in der App DB Navigator oder auf bahn.de buchen. Das war davor so nicht möglich. Damit hat sich das kurzfristige Kaufen eines Tickets im Zug deutlich vereinfacht. Fahrgäste müssen das Zugbegleitpersonal nicht mehr aufsuchen und sparen den Bordzuschlag in Höhe von 17 Euro. Außerdem trägt die digitale Buchung dazu bei, die Kontakte in den Zügen zu reduzieren. Der personenbediente Bordverkauf ist seit Jahren rückläufig und wurde zuletzt von weniger als einem Prozent aller Kunden genutzt. Aus diesen Gründen und da Fahrgästen mit der neuen digitalen Möglichkeit eine attraktive Alternative zur Verfügung steht, wird der Ticketverkauf durch die Zugbegleiter:innen zum 1. Januar 2022 eingestellt", berichtet Angelika Fehrer von der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der DB Vertrieb GmbH. 

Da es aber gerade für schwerbehinderte Menschen zuweilen schwierig ist, die entsprechenden Internetangebote zum Kauf des Tickets innerhalb der gewährten 10 Minuten zu nutzen, ist die nun gefundene Regelungen erst einmal hilfreich: "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die bei Antritt ihrer Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, erhalten jedoch weiterhin die Möglichkeit gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises ihre Fahrkarte im Zug zu kaufen. Voraussichtlich ab Herbst 2022 ist eine weitere Umstellung geplant, die einen Kauf der Fahrkarte auf Rechnung vorsieht. Der Reisende erhält dann einen Beleg, der zum einen die Fahrkarte und zum anderen Informationen bezüglich der Bezahlung beinhaltet. Eine direkte Bezahlung vor Ort im Zug ist dann nicht mehr möglich. Diese erfolgt nachgelagert und ist per Überweisung, Klarna oder Paypal oder in den DB Reisezentren möglich", erklärte Angelika Fehrer von der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der DB Vertrieb GmbH.