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Martin Ladstätter - Foto: BIZEPSWien: Vor kurzem konnte der unermüdliche Streiter für die Menschenrechte behinderter Menschen Martin Ladstätter die Veröffentlichung des 20.000. Artikels des österreichischen Online-Nachrichtendienstes zu Behindertenfragen BIZEPS vermelden. Nun wurde Martin Ladstätter zum Mitglied des Publikumsrats des ORF für den Bereich Behinderte Menschen bestellt, wie der österreichische Behindertenrat mitteilt. Das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion, da die Partizipation behinderter Menschen in den Medien sehr wichtig ist, um das Bewusstsein über Behinderung zu verändern.

"Als Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats, Gründungsmitglied und Obmann von BIZEPS, dem ersten österreichischen Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Gründer des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, Mitglied des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft sowie der Wiener Monitoringstelle zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention setzt sich Martin Ladstätter seit vielen Jahren für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ein", heißt es vonseiten des österreichischen Behindertenrats, der Martin Ladstätter zu dessen Ernennung herzlich gratuliert und viel Erfolg wünscht.

"Der Publikumsrat des ORF hat laut Gesetz die Interessen der Hörer*innen und Seher*innen zu vertreten. Da ich vom Österreichischen Behindertenrat als Dachorganisation und Interessensvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen nominiert wurde und vom Bundeskanzleramt bestellt wurde, sehe ich es als meine Aufgabe, im Publikumsrat nachdrücklich für die weitere Steigerung der Barrierefreiheit der ORF-Angebote und für qualitativ hochwertige Beiträge im ORF einzutreten“, erklärte Martin Ladstätter.

Der ORF Publikumsrat

Der ORF Publikumsrat besteht aus 31 Mitgliedern und kann Empfehlungen an die Geschäftsführung des ORF zur Programmgestaltung abgeben. Weitere Empfehlungsrechte beziehen sich auf Sendungen für gehörlose und hörbehinderte Menschen, zum Qualitätssicherungssystem und zu den Jahressendeschemen. Darüber hinaus hat das Gremium ein Vorschlagsrecht betreffend die Volksgruppenprogramme und -angebote sowie für den technischen Ausbau des ORF. Eine wesentliche Kompetenz des Publikumsrats ist die Genehmigung von Beschlüssen des Stiftungsrats, mit denen die Höhe des Programmentgelts festgelegt wird. Zu den weiteren Kompetenzen des Publikumsrats gehören die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrats sowie die Anrufung der Regulierungsbehörde in Fällen, in denen eine Verletzung von Bestimmungen des ORF-Gesetzes behauptet wird.

Link zur Meldung des Österreichischen Behindertenrat