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E-Roller mitten auf dem Gehweg geparktBraunschweig: In Braunschweig gibt es ca. 2.000 Miet-E-Scooter von drei Anbietern. Durch falsch abgestellte E-Scooter kommt es immer wieder zu Behinderungen und Gefährdungen im Straßenverkehr, insbesondere für Fußgänger*innen und geh- oder sehbeeinträchtigte Menschen. Um diese Gefahren zu reduzieren, etabliert die Stadt Braunschweig deshalb nach erfolgreicher Erprobung der E-Scooter-Parkflächen am Bahnhofsvorplatz nun innerhalb der Okerumflut ein stationsgebundenes Park- und Verleihsystem. In diesem Bereich liegt die höchste Dichte und Nutzungsrate von E-Scootern vor. Diese Information von Aytekin Demirbas, der sich mit anderen für klare Abstellregelungen engagiert, ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion.

„Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit, nachdem uns zu dem Thema in den vergangenen Monaten auch immer wieder Beschwerden und Sorgen zugegangen sind. Ich danke den Betreibern für ihre Bereitschaft, hier mit uns einen guten Kompromiss zu finden, der allen nützt“, sagte Braunschweigs Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. Hierzu werden einem Bericht der Stadt Braunschweig zufolge ab Ende September 27 Standorte markiert und beschildert, teils auf Kfz-Parkflächen, teils am Rand breiter Gehwege. Ein Entleihen und Abstellen von E-Scootern wird dann nur noch innerhalb der gekennzeichneten Flächen möglich sein. Werden sie außerhalb der Zonen abgestellt, läuft die Berechnung der Nutzungsentgelte weiter, weil die Position der Fahrzeuge von den Anbietern per GPS erfasst wird.

Die Standorte sind dem Bericht zufolge gleichmäßig im Gebiet innerhalb der Okerumflut verteilt und verfügen jeweils über Platz für ca. 10 bis 30 E-Scooter. Flächen wurden insbesondere in der Nähe von belebten Orten wie dem Schloss und der Fußgängerzone festgelegt, um möglichst vielen Nutzern kurze Wege zu den Fahrzeugen zu ermöglichen. Die genaue Lage der Standorte wird in den Apps der Anbieter und durch Beschilderungen im Straßenraum verdeutlicht, zudem wird auf der Webseite der Stadt Braunschweig eine Karte aller Standorte veröffentlicht.

Außerhalb der Okerumflut können E-Scooter weiterhin im Free-Floating-Modell, d.h. stationslos, abgestellt und entliehen werden. Ziel des stationsgebundenen Systems ist es dem Bericht zufolge, Behinderungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu reduzieren und das Stadtbild zu verbessern.

Für die neue Regelung hat sich u.a. der in Braunschweig lebende Aytekin Demirbas vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen mittels vieler Gespräche und Aktivitäten eingesetzt.

Link zu den Infos der Stadt Braunschweig zur Neuregelung

Am 12. Februar 2022 hatten wir bereits über die gute Nachricht aus Münster berichtet. wo der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster wegen der Unfallrisiken der oftmals auf Gehwegen stehenden oder liegenden E-Roller verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt hat. Im Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen, so dass die Entscheidung auch eine Bedeutung für andere Städte haben dürfte.

Link zum Bericht vom 12. Februar 2022