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InfozeichenBerlin: Die Straßenverkehrsbehörde in Berlin-Mitte ändert ihre Genehmigungspraxis bei der Einrichtung von personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen. Sie stärkt damit die Rechte von Menschen mit Behinderung und trägt dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention und des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LBGB) Rechnung. Auf eine entsprechende Pressemeldung des Bezirksamts Berlin-Mitte hat Dr. Sven Drebes, der Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte ist, aufmerksam gemacht. Für das NETZWERK ARTIKEL 3 ist dies eine gute Nachricht zur Inklusion und zeigt, dass man vor Ort Veränderungen erreichen kann, wenn man sich engagiert.

„Bislang hat die Straßenverkehrsbehörde in Fällen, in denen schwerbehinderte Antragsteller*innen nicht selbst am Straßenverkehr als Fahrer*in teilnehmen konnten, sondern von Dritten gefahren werden mussten, vertreten, dass es dem*r Fahrer*in bzw. der Assistenzperson möglich und zuzumuten sei, den/die Antragsteller*in vorab wohnungsnah abzusetzen und das Fahrzeug in größerer Entfernung abzustellen bzw. zunächst das Fahrzeug aus einer größeren Entfernung abzuholen und anschließend den/die Antragsteller*in wohnungsnah aufzunehmen. Nach neuer Erteilungspraxis kann nun aber auch schwerbehinderten Menschen, die ein Kraftfahrzeug nicht selbst führen können, aber im Rahmen eines Assistenzverhältnisses von einer Unterstützungsperson mit einem Kraftfahrzeug gefahren werden, ein Parksonderrecht eingeräumt werden. Dies hat den Vorteil, dass die beeinträchtigten Personen ohne Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeuges beispielsweise nicht mehr mitten auf der Straße ein- und aussteigen müssen und auch nicht mehr der Witterung ausgesetzt alleine auf die Assistenzperson warten müssen, was je nach Zustand der Person auch eine Gefährdung darstellen kann“, heißt es in einer Presseinformation des Bezirksamts Berlin-Mitte zur Änderung der Bestimmungen.

Verkehrsstadträtin Dr. Almut Neumann hatte zur Erarbeitung der neuen Genehmigungspraxis zu einem Workshop eingeladen, an dem u.a. die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, teilgenommen hat. Die Landesbeauftragte wird nun mit den bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung Praxisbeispiele für diese neue Genehmigungspraxis sammeln. Ziel dieses Prozesses ist es, dass die Genehmigungspraxis in allen Berliner Bezirken dementsprechend angepasst wird.

„Ich freue mich, dass wir hier in einem guten Austausch mit mehreren Beteiligten für den Bezirk Mitte eine neue Genehmigungspraxis etablieren konnten, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Mir ist es wichtig, dass wir bei allen Verwaltungsentscheidungen – und so eben auch hier bei der Frage von Parksonderrechten für Menschen mit Behinderung – das Diskriminierungsverbot ernst nehmen. Ich danke der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung für die gute Zusammenarbeit und bin gespannt auf den weiteren Prozess, in dem wir die neue Praxis mit Beispielsfällen anreichern wollen und zudem in den Dialog mit den Straßenverkehrsbehörden der anderen Bezirke kommen wollen“, erklärte die Bezirksstadträtin von Berlin-Mitte, Dr. Almut Neumann.